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Nachträgliche Dämmung von Altbaudächern 

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Unbehaglich kalte Dachwohnungen mit hohen Wärmeverlusten im Winter und sommerlicher Überhitzung sind die Auswirkungen einer unzureichenden Wärmedämmung im Dach. Häufige Ursachen für die Wärmeverluste sind gering gedämmte Holzbalkendecken und Verkleidungen von Dachschrägen. Dazu
kommt in vielen Fällen noch eine Undichtigkeit der inneren Dachverkleidung, die verantwortlich ist für kalte Zugluft und Feuchteschäden im Dach. Eine fachgerechte Dämmung und Luftdichtung im Dachgeschoss erhöht die Behaglichkeit, senkt die Heizkosten und vermeidet Bauschäden.
Dachflächenfenster sollten zum Schutz vor sommerlicher Hitze mit außenliegendem Sonnenschutz (Markise, Jalousie, Rollladen o.ä.) aus- bzw. nachgerüstet werden.

Die (EnEV) fordert für Decken oder Schrägdächer, die beheizte Räume gegen die
Außenluft abgrenzen, einen maximalen Wärmedurchlasswiderstand von U = 0,30 W / (m2 K) (bei Flachdächern sogar 0,25 W / (m2 K) sowie eine von Fugen entsprechend dem Stand der Technik. Ungedämmte Obergeschossdecken in unbenutzten Dachgeschossen müssen ab 31.12.2006 gedämmt werden. Ausnahme: selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss die Sanierung innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e.V.


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